Software MHD
Software ist Software ist Software. Und wie jedes andere Produkt veraltet sie. Es ist jetzt aber nicht so das Spiele Falten bekommen (höchstens die Handbücher ;)) oder Windows 95 analog zum Abnehmen der Hörfähigkeit bei Menschen im fortgeschrittenen Alter nicht mehr alle Tastatureingaben akzeptiert. Nein. Solchen Problemen muss sich zum Glück niemand stellen.
Problematisch wird es eher bei der Hard- bzw. auch Software für die ein Softwareprodukt mal erstellt wurde. Diesen Problemen wird im Spielebereich zum Beispiel mit Projekten wie DosBox oder ScummVM begegnet und das auch durchaus erfolgreich. Trotzdem. Ich frage mich, wann ich einen Emulator brauche um die besagten Programme starten zu können. Irgendwann läuft die VM der VM in der VM der VM. Und irgendwie fetzt das nicht.
Warum komme ich dazu, dass zu schreiben? Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, nach Windows XP kein neues Windows mehr zu verwenden. Und zum Arbeiten verwende ich heute auch schon zu großen Teilen Linux. Wenn ich zum Spielen komme wirds allerdings schwierig. Denn da ist Linux (bzw. machen wirs mal richtig: Ich nutze Fedora) nach wie vor, zumindest auf meinen Systemen, immer eine 0 gewesen.
Ich teste also grade ein wenig den Windows 7 RC und bin durchaus erfüllt von einigen sinnvollen Neuerungen. Aero ist nett, aber müsste jetzt nicht sein. Ich gebe aber zu, dass es einen angenehmen „Flow“ hat, um mal das Trendwort zu strapazieren, wenn alles ein bisschen umherfadet. Gefällt. Tatsächlich hilfreich sind mir bei der Arbeit aber andere Features. Ganz toll finde ich die Jumplists, mit denen man aus der Taskleiste die letzten aufgerufenen Dateien eines Programms aufrufen lassen kann. Absolut knorke ist auch die Eingabezeile beim Öffnen des Startmenüs, die mir von Apples Spotlight Funktion inspiriert zu sein scheint. Aber auch die Suchfunktion im Explorer, für die man nichtmehr fünf mal klicken muss, ist hilfreich und das Programmnamen nicht mehr in der Taskleiste angezeigt werden und so für Ordnung gesorgt ist.
Und als ich heute Anno 1701 installiert habe, habe ich mich fast über Microsofts fascho Treiberpolitik gefreut. Der Kopierschutztreiber konnte mangels Treibersignierung nicht installiert werden. Ganz hervorragend. Ich finds ohnehin scheiße, dass mir ein legal erworbenes Spiel erstmal den Generalverdacht des Mordkopierens und ein paar halbinstabile low-level Treiber um die Ohren haut.
Was ich aber schmerzlich herausfinden musste: Ohne KS-Treiber kein Spiel. Da kann die DVD noch so original sein.
Auch mit neuestem Patch startet das Spiel also nicht. Als halbwegs intelligenter Mensch guck ich aber nochmal nach linx und rechts und finde schlussendlich auf der Seite des KS Herstellers (TAGES) ein Update des Treibers. Ein etwas unbedarfter PC-Anwender dürfte mit dieser Sache aber schon seine Probleme gehabt haben. Ein Crack existiert für die aktuelle Version übrigens nicht mehr.
Das Problem an der Sache ist aber folgendes: Das es einen aktuellen Treiber gibt, ist eigentlich dem Gutdünken des Herstellers geschuldet und nicht etwa seiner Verpflichtung dazu. Tatsache ist: Ein vor 3 (!) Jahren veröffentlichtes Spiel läuft ohne weiteres Zutun nicht mehr auf einem aktuellen System.
Das ist per se schonmal nicht hinnehmbar. Der Grund dafür ist aber nicht etwa, weil das eigentliche Spiel nicht funktioniert. Das Problem ist, dass eine Komponente (die nicht fürs Spielen zuständig ist) das MHD des Produkts künstlich herabsetzt. Nun will ich mich nicht volle Breitseite in die Produktpolitik von Publishern einmischen und ihnen den Einsatz von Kopierschutzmechanismen verbieten, auch wenn ich diese Systeme für unwirksam, kriminalisierend und ganz allgemein lächerlich halte.
Trotzdem: Computerspiele sind Kultur und sollten auch in 10 Jahren noch irgendwie (auch wenns die VM in der VM ist) ausführbar sein. In dem man die Verschärfung von Kopierschutzmechanismen forciert und ihren Einsatz forttreibt erschwert man die Verfügbarmachung von Kultur für spätere Generationen. Und so darf’s einfach nicht laufen.
Dabei wäre das Problem schon zumindest im Ansatz relativ einfach zu lösen. Nach drei Jahren oder meinetwegen auch vier, veröffentlicht der Publisher das Spiel ohne Kopierschutz, bzw. entfernt ihn per Patch. Firmen wie Egosoft (Entwickler der X-Serie) machen das schon seit Jahren.
Grundsätzlich übergehe ich damit in der Diskussion der Problematik natürlich, dass das Urheberrecht sowieso liberalisiert gehört. Und zwar deftig. Darauf weist die Piratenflagge links aber ja sowieso ganz dezent hin ;).
Also: Da Verträge der Bundesregierung mit privaten Firmen gerade ganz „In“ sind: Ich fordere, dass ein Vertrag mit den Publishern geschlossen wird, damit Kopierschutzmechanismen in einer verträglichen Zeit aus Produkten entfernt werden (d.h. also nicht erst nach 70 Jahren oder ähnliche Späße). Danke.
Ja, also wie und so?
Der Oberbürgermeister von Stuttgart untersagt also die Veranstaltung „Intel Friday Night Game“, weil trotz bitten der Stadt die Veranstalter sich nicht genötigt sahen andere Spiele zu verwenden (z.B. Pombärs Jump‘n'run). So zumindest vermeldete es der SWR vor ein paar Tagen (die haben übrigens bis vor kurzem auch Warcraft – ja welches eigentlich – für ein Killerspiel gehalten).
Tjoar? Und nu? Der Veranstalter sagt, die Stadt habe den Mietvertrag einfach kurzfristig gekündigt ohne irgendwelche Gespräche. Das natürlich doof ne. Aber selbst schuld!
Der medienpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Jürgen Walter, begrüßte den Schritt der Stadt Stuttgart ausdrücklich: „Es hat den Veranstaltern wohl an der nötigen Sensibilität gefehlt, sonst wären sie selbst darauf gekommen, wie instinktlos eine solche Veranstaltung eine Woche nach der zentralen Trauerfeier in Winnenden ist“, sagte Walter.
Eben (obwohl alter Walter, taktlos meintest du, ne? Weil die aktivieren ja da quasi ihre Urinstinkte. Töten und so!!)! Immerhin haben die Schützenvereine auch die Zeichen der Zeit erkannt und sämtliche Veranstaltungen abgesagt, ne?
Gleich mal schaun.
DSB…
Hmm. 13.03. Amok, ähh, Armbrustschießen, ja. Gut, das hat ja jetzt auch nix mit Waffen zu tun. Das ist schon in Ordnung.
03.04 – 05.04 Irgendwas Wettkampf Gewehr. Aber intern! Also quasi geheim! Cool!
Also. Die sind viel instinkt taktvoller. Außerdem hat der DSB noch eine tolle Pressemitteleilung veröffentlicht.
Deutscher Schützenbund trauert um die Opfer von Winnenden
12.03.2009 – Mit Trauer und Bestürzung haben die Mitglieder des Deutschen Schützenbundes auf die tragischen Ereignisse in Winnenden reagiert. „Wir fühlen uns den Angehörigen der Opfer zutiefst verbunden, es ist unfassbar“, so DSB-Präsident Josef Ambacher in einer ersten Reaktion.
„Doch trotz allem Entsetzen und Erschütterung, denen sich keiner von uns entziehen kann“, so der DSB-Präsident weiter, „müssen wir an die wirklichen Gründe für die Auslösung dieser Tat herangehen und nicht einfach nur einem schnellen populistischen Reflex nachgehen und das propagieren, was am besten öffentlich zu verkaufen ist, nämlich eine erneute Verschärfung des Jugendrechts. Ich hoffe, dass sich die Beteiligten dabei nicht von im Augenblick noch verständlichen Emotionen, sondern von Sachlichkeit leiten lassen. Alle Computerspieler nun wieder unter Generalverdacht zu stellen, lehne ich entschieden ab.
Unser Jugendschutzgesetz ist eines der schärfsten der Welt. Es gibt ganz klare Bestimmungen, an wen legal erworbene Spiele abzugeben sind. Wenn diese Regelungen nicht beachtet werden, und dies war im Elternhaus des Täters von Winnenden anscheinend der Fall, kann kein Gesetz der Welt eine solche schreckliche Tat verhindern.
Wir weisen unsere Mitglieder bei jeder Sitzung, bei jeder Veranstaltung darauf hin, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und vor allem sich bei der Abgabe der Spiele genauestens an geltendes Recht zu halten. Diese gesetzlichen Vorgaben sind uneingeschränkt zu beachten und penibel einzuhalten. Wäre nach geltendem Gesetz gehandelt worden, wäre der Jugendliche nicht in den Besitz eines Killerspiels gekommen, weil es zuhause im Tresor, zu dem er keinen Zugang haben dürfte, gelegen hätte.“
Trotz aller Bestürzung gehen weitere Forderungen nach Verschärfung des Jugendschutzrechtes in die falsche Richtung. Sie würden nur eine falsche Sicherheit vortäuschen. In Folge der tragischen Ereignisse von Erfurt wurde das Jugendschutzgesetz schon einmal erheblich verschärft.
Besitz und Gebrauch jugendgefährdender Spiele sind in Deutschland nunmehr erst ab 18 Jahren erlaubt. Um das für legale Spielkäufe adäquate Alter zu erreichen, müssen Computerspieler körperlich und geistig geeignet sein sowie ein berechtigtes Bedürfnis für den Spielebesitz nachweisen. Bei besonders gewalthaltigen Darstellungen, die zensiert werden mussten, benötigen Bewerber zudem einen Bloodpatch.
Die notwendige Sachkunde für den Umgang mit Spielen muss mit einer Prüfung nachgewiesen werden. Um ihr berechtigtes Bedürfnis für den Spielebesitz zu belegen, benötigen Bewerber ein Befürwortungsschreiben ihrer Eltern. Letztendlich entscheiden die zuständigen Spielegeschäfte vor dem eigentlichen Erwerb der Spiele darüber, ob der Antragsteller ein Spiel erwerben darf oder nicht. Damit unterliegt jeder legale Spieleerwerb einer restriktiven staatlichen Kontrolle.
Der Inhaber eines Spiels darf sein Spiel zu Hause aufbewahren, zum Computer transportieren und dort benutzen. Zur Selbstverteilung oder anderen Zwecken außerhalb der heimischen Festplatte darf das Spiel nicht verwendet werden. Hierfür ist eine Erlaubnis des Rechteinhabers notwendig, die üblicherweise für Berufsgruppen wie GVU-Angestellte (nicht) ausgestellt wird.
Computerspieler mit einer Erlaubnis der Eltern können auch mehrere Spiele kaufen, pro Halbjahr in der Regel allerdings höchstens zwei. Die persönliche Eignung und das Bedürfnis zum Spielebesitz werden mindestens alle drei Jahre neu geprüft.
2008 wurde das Gesetz noch einmal verschärft: Blutdarstellungen müssen seither regenbogenfarben sein, Menschenähnliche Figuren durch (Holz-)Regale ersetzt werden. Nachkommen müssen legal ererbte Spiele mit einem Blockier-System ausstatten (Kopierschutz). Täuschend echt aussehende Spieleattrappen und Kampfcontroller (USB-Vibratoren) mit langen Dingen dürfen nicht mehr öffentlich getragen werden. Verstöße gegen das neue Jugendschutz- & Urheberrechtsgesetz können mit Bußgeld bis 50.000 Euro und Gefängnis geahndet werden.
Selbst Vertreter der Polizei (außer Pfeiffer) halten das geltende Gesetz für völlig ausreichend, gegen Missbrauch und kriminelle Energie sei jedoch keine noch so restriktive Regelung wirksam.
*Träne aus dem Auge wisch*. Also ihr herzlosen Gamer! Schneidet euch mal ne Scheibe ab beim Josef Ambacher (obwohl das ganz schön gore wäre).
Nachzulesen auch nochmal unter http://www.schuetzenbund.de/aktuelles/details.php?id=2826. Danke.