1. Ja, also wie und so?

    Veröffentlicht von Konrad Mohrfeldt am 26. März 2009 · Einen Kommentar hinterlassen 

    Der Oberbürgermeister von Stuttgart untersagt also die Veranstaltung „Intel Friday Night Game“, weil trotz bitten der Stadt die Veranstalter sich nicht genötigt sahen andere Spiele zu verwenden (z.B. Pombärs Jump‘n'run). So zumindest vermeldete es der SWR vor ein paar Tagen (die haben übrigens bis vor kurzem auch Warcraft – ja welches eigentlich – für ein Killerspiel gehalten).

    Tjoar? Und nu? Der Veranstalter sagt, die Stadt habe den Mietvertrag einfach kurzfristig gekündigt ohne irgendwelche Gespräche. Das natürlich doof ne. Aber selbst schuld!

    Der medienpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Jürgen Walter, begrüßte den Schritt der Stadt Stuttgart ausdrücklich: „Es hat den Veranstaltern wohl an der nötigen Sensibilität gefehlt, sonst wären sie selbst darauf gekommen, wie instinktlos eine solche Veranstaltung eine Woche nach der zentralen Trauerfeier in Winnenden ist“, sagte Walter.

    Eben (obwohl alter Walter, taktlos meintest du, ne? Weil die aktivieren ja da quasi ihre Urinstinkte. Töten und so!!)! Immerhin haben die Schützenvereine auch die Zeichen der Zeit erkannt und sämtliche Veranstaltungen abgesagt, ne?

    Gleich mal schaun.

    DSB…
    Hmm. 13.03. Amok, ähh, Armbrustschießen, ja. Gut, das hat ja jetzt auch nix mit Waffen zu tun. Das ist schon in Ordnung.

    03.04 – 05.04 Irgendwas Wettkampf Gewehr. Aber intern! Also quasi geheim! Cool!

    Also. Die sind viel instinkt taktvoller. Außerdem hat der DSB noch eine tolle Pressemitteleilung veröffentlicht.

    Deutscher Schützenbund trauert um die Opfer von Winnenden

    12.03.2009 – Mit Trauer und Bestürzung haben die Mitglieder des Deutschen Schützenbundes auf die tragischen Ereignisse in Winnenden reagiert. „Wir fühlen uns den Angehörigen der Opfer zutiefst verbunden, es ist unfassbar“, so DSB-Präsident Josef Ambacher in einer ersten Reaktion.

    „Doch trotz allem Entsetzen und Erschütterung, denen sich keiner von uns entziehen kann“, so der DSB-Präsident weiter, „müssen wir an die wirklichen Gründe für die Auslösung dieser Tat herangehen und nicht einfach nur einem schnellen populistischen Reflex nachgehen und das propagieren, was am besten öffentlich zu verkaufen ist, nämlich eine erneute Verschärfung des Jugendrechts. Ich hoffe, dass sich die Beteiligten dabei nicht von im Augenblick noch verständlichen Emotionen, sondern von Sachlichkeit leiten lassen. Alle Computerspieler nun wieder unter Generalverdacht zu stellen, lehne ich entschieden ab.

    Unser Jugendschutzgesetz ist eines der schärfsten der Welt. Es gibt ganz klare Bestimmungen, an wen legal erworbene Spiele abzugeben sind. Wenn diese Regelungen nicht beachtet werden, und dies war im Elternhaus des Täters von Winnenden anscheinend der Fall, kann kein Gesetz der Welt eine solche schreckliche Tat verhindern.

    Wir weisen unsere Mitglieder bei jeder Sitzung, bei jeder Veranstaltung darauf hin, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und vor allem sich bei der Abgabe der Spiele genauestens an geltendes Recht zu halten. Diese gesetzlichen Vorgaben sind uneingeschränkt zu beachten und penibel einzuhalten. Wäre nach geltendem Gesetz gehandelt worden, wäre der Jugendliche nicht in den Besitz eines Killerspiels gekommen, weil es zuhause im Tresor, zu dem er keinen Zugang haben dürfte, gelegen hätte.“

    Trotz aller Bestürzung gehen weitere Forderungen nach Verschärfung des Jugendschutzrechtes in die falsche Richtung. Sie würden nur eine falsche Sicherheit vortäuschen. In Folge der tragischen Ereignisse von Erfurt wurde das Jugendschutzgesetz schon einmal erheblich verschärft.

    Besitz und Gebrauch jugendgefährdender Spiele sind in Deutschland nunmehr erst ab 18 Jahren erlaubt. Um das für legale Spielkäufe adäquate Alter zu erreichen, müssen Computerspieler körperlich und geistig geeignet sein sowie ein berechtigtes Bedürfnis für den Spielebesitz nachweisen. Bei besonders gewalthaltigen Darstellungen, die zensiert werden mussten, benötigen Bewerber zudem einen Bloodpatch.

    Die notwendige Sachkunde für den Umgang mit Spielen muss mit einer Prüfung nachgewiesen werden. Um ihr berechtigtes Bedürfnis für den Spielebesitz zu belegen, benötigen Bewerber ein Befürwortungsschreiben ihrer Eltern. Letztendlich entscheiden die zuständigen Spielegeschäfte vor dem eigentlichen Erwerb der Spiele darüber, ob der Antragsteller ein Spiel erwerben darf oder nicht. Damit unterliegt jeder legale Spieleerwerb einer restriktiven staatlichen Kontrolle.

    Der Inhaber eines Spiels darf sein Spiel zu Hause aufbewahren, zum Computer transportieren und dort benutzen. Zur Selbstverteilung oder anderen Zwecken außerhalb der heimischen Festplatte darf das Spiel nicht verwendet werden. Hierfür ist eine Erlaubnis des Rechteinhabers notwendig, die üblicherweise für Berufsgruppen wie GVU-Angestellte (nicht) ausgestellt wird.

    Computerspieler mit einer Erlaubnis der Eltern können auch mehrere Spiele kaufen, pro Halbjahr in der Regel allerdings höchstens zwei. Die persönliche Eignung und das Bedürfnis zum Spielebesitz werden mindestens alle drei Jahre neu geprüft.

    2008 wurde das Gesetz noch einmal verschärft: Blutdarstellungen müssen seither regenbogenfarben sein, Menschenähnliche Figuren durch (Holz-)Regale ersetzt werden. Nachkommen müssen legal ererbte Spiele mit einem Blockier-System ausstatten (Kopierschutz). Täuschend echt aussehende Spieleattrappen und Kampfcontroller (USB-Vibratoren) mit langen Dingen dürfen nicht mehr öffentlich getragen werden. Verstöße gegen das neue Jugendschutz- & Urheberrechtsgesetz können mit Bußgeld bis 50.000 Euro und Gefängnis geahndet werden.

    Selbst Vertreter der Polizei (außer Pfeiffer) halten das geltende Gesetz für völlig ausreichend, gegen Missbrauch und kriminelle Energie sei jedoch keine noch so restriktive Regelung wirksam.

    *Träne aus dem Auge wisch*. Also ihr herzlosen Gamer! Schneidet euch mal ne Scheibe ab beim Josef Ambacher (obwohl das ganz schön gore wäre).

    Nachzulesen auch nochmal unter http://www.schuetzenbund.de/aktuelles/details.php?id=2826. Danke.